Ab 80dB sollte Gehörschutz eingesetzt werden (z.B. Arbeitgeber müssen ab 80dB Gehörschutz bereit stellen) Ab 85dB ist das Tragen von Gehörschutz in Firmen zwingend vorgeschrieben. -> Der Dämmwert des Gehörschutzes ist so zu wählen, dass der Lärmpegel am Ohr durch den SNR-Wert auf unter die kritische Grenze von 80 dB reduziert wird.